Gemeinde Großradl
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8552 Großradl

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Lehrlingsbeihilfe vom Land Steiermark


Förderantrag Lehrlingsbeihilfe

 

Alles über die Lehrlingsbeihilfe

Wer kann die Lehrlingsbeihilfe beantragen?

• Erziehungsberechtigte des Lehrlings oder der
• Lehrling ab dem 18. Lebensjahr, sofern er einen eigenen Haushalt führt

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

• Der ordentliche Wohnsitz des/der AntragstellerIn muss seit mindestens einem Jahr in der Steiermark liegen.
• Das jährliche Familieneinkommen darf Euro 20.400,--nicht übersteigen.
• Die monatliche Nettolehrlingsentschädigung darf Euro 700,-- nicht überschreiten.

Wie wird das Familieneinkommen berechnet?

• Die steuerpflichtigen Bezüge des Vorjahres (Punkt 245 des Jahreslohnzettels) bei unselbstständig Beschäftigten bzw.
• Zuletzt zugestellter Einkommensteuerbescheid bei Selbstständigen (Gesamtbetrag der Einkünfte)
• 50% des Einheitswertes des letzten Einheitswertbescheides bei Land- und Forstwirten
• Pflegeelterngeld bei Pflegekindern
• Bei getrennt lebenden Unterhaltspflichtigen werden anstelle des Jahreseinkommens die Alimentationszahlungen
des getrennt lebenden Elternteiles herangezogen
• Sonstige Einkommen, wie z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld,
Pensionszahlungen, Miet- u. Pachteinnahmen etc.
• Beihilfen für den Lehrling seitens anderer Institutionen

Das jährliche Familieneinkommen darf Euro 20.400,-- nicht übersteigen. Für weitere versorgungspflichtige Kinder erhöht sich die Grenze für das Familieneinkommen um:

• 1500 Euro pro Kind für das Familienbeihilfe bezogen wird
• 2500 Euro für jedes behinderte Kind, für das erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird
• 3000 Euro wenn der Lehrling in einem Internat, Privat- oder Firmenquartier wohnt

Wie hoch ist die Unterstützung?

Zwischen 70,-- Euro und 700,- Euro jährlich

Wann kann die Förderung beantragt werden?

Von 1.1. bis 15.11. des laufenden Kalenderjahres vollständig mit dem dafür aufgelegten Antragsformular.
Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Diese Aktion läuft bis zum Inkrafttreten geänderter Richtlinien.

Weitere Fragen?

Sie erreichen uns unter:
Telefon 0316/877-7920, Fax 0316/877-5165
E-Mail: fa11a@stmk.gv.at

Unsere Adresse lautet:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung 11A
Sozialrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeit und Beihilfen
Nikolaiplatz 3, 8020 Graz